Mitgliedschaft
Werde Mitglied in unserem Tennisclub und genieße modernes Training, gepflegte Plätze und eine freundliche Community. Egal, ob Anfänger oder Mannschaftsspieler – bei uns findest du passende Angebote, persönliche Betreuung und Spaß am Spiel!
Um eine Mitgliedschaft im TC Neckarelz zu beantragen, musst du dich bei unserem Verwaltungsprogramm courtbooking registrieren und dabei den Aufnahme-Antrag ausfüllen.
Die Beitragsordnung des TC Neckarelz
1. Einmalige Gebühren (Neuaufnahme)
Für jedes neue Mitglied wird mit der Aufnahme eine einmalige Bearbeitungs- und Verwaltungspauschale in Höhe von 25 € erhoben.
2. Jahresbeiträge der Mitgliedschaften
Der TC Neckarelz e.V. bietet die nachfolgenden Mitgliedschaften mit den angegebenen Jahresbeiträgen an:
Familienmitgliedschaft 2 Erwachsene (in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner) einschließlich aller eigenen Kinder, die die Kriterien der Mitgliedschaft Kinder/Jugendliche erfüllen | 300 € |
Aktive Ehepaare 2 Erwachsene, die in häuslicher Gemeinschaft leben (Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften) | 250 € |
Aktive Mitgliedschaft Erwachsene Einzelpersonen ab dem 18. Lebensjahr | 150 € |
Aktive Mitgliedschaft Erwachsene (Zweitmitgliedschaft) gilt ausschließlich für Personen, die nachweislich Mitglied in einem anderen Tennisverein sind und im laufenden Kalenderjahr für den TC Neckarelz im offiziellen Mannschafts-/Verbandsspielbetrieb antreten. Nicht kombinierbar mit dem Ehepaar- oder Familientarif. | 75 € |
Aktive Mitgliedschaft Kinder/Jugendliche Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schüler, Auszubildende und Studenten bis zum Ausbildungsabschluss, maximal jedoch bis zum Kalenderjahr, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird (ab dem 18. Lebensjahr ist eine jährliche Nachweispflicht erforderlich) | 75 € |
Aktive Mitgliedschaft Kinder/Jugendliche ab dem 2. Kind gilt für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, sofern das 1. Kind vollzahlend (75,00 €) im Verein gemeldet ist | 50 € |
Passive Mitgliedschaft Für Mitglieder, die den Verein unterstützen, die Tennisanlage jedoch nicht aktiv bespielen. | 25 € |
3. Ergänzende Bestimmungen & Nachweispflichten
Stichtagsregelung für Altersgrenzen: Für alle Altersangaben und die daraus resultierenden Beitragsgruppen ist das Alter maßgebend, welches das Mitglied im Laufe des jeweiligen Kalenderjahres erreicht (Jahrgangsprinzip).
Nachweise für Ermäßigungen: Nachweise für Schüler, Studenten und Auszubildende sind jährlich bis zum 31. März unaufgefordert in Textform beim Vorstand einzureichen. Liegt der Nachweis bis zu diesem Stichtag nicht vor, wird für das laufende Jahr automatisch der volle Beitrag für eine Aktive Einzelmitgliedschaft (Erwachsene) berechnet.
Sonderregelungen und Nachweise zur Zweitmitgliedschaft: Die vergünstigte Zweitmitgliedschaft wird nur gewährt, wenn der Spieler in der aktuellen Medenrunde/Verbandsrunde in einer Mannschaft für den TC Neckarelz antritt.
Rückstufung bei Nichtantritt: Tritt ein Zweitmitglied entgegen der Meldung nicht für eine Mannschaft des TC Neckarelz an, erfolgt zum Ende des Beitragsjahres eine Nachverrechnung auf den regulären Beitrag der Aktiven Einzelmitgliedschaft (Differenz: 75,00 €).
4. Arbeitsleistung (Arbeitsordnung)
Um den Zustand der Vereinsanlage zu erhalten, ist jedes aktive Mitglied zur Mithilfe verpflichtet.
Verpflichtung: Jedes aktive Mitglied im Alter von 16 bis einschließlich 70 Jahren (es gilt das Alter, das im jeweiligen Kalenderjahr erreicht wird) hat pro Kalenderjahr 4 Arbeitsstunden zu leisten.
Ersatzzahlung: Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden am Ende des Kalenderjahres 15,00 € (maximal 60,00 € pro Jahr) eingezogen.
Befreiungen: Passive Mitglieder, Jugendliche unter 16 Jahren und Senioren ab 71 Jahren sind von der Arbeitspflicht befreit. Eine Übertragung von geleisteten Stunden auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.


